Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,86432
LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18 (https://dejure.org/2019,86432)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.2019 - L 13 R 3614/18 (https://dejure.org/2019,86432)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 2019 - L 13 R 3614/18 (https://dejure.org/2019,86432)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,86432) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Der Begriff der "besonderen Umstände" i.S.v. § 46 Abs. 2a Halbsatz 2 SGB VI ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, welcher der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 3.September 1986, 9a RV 8/84, BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5 m.w.N.).Was unter den besonderen Umständen des Falles zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht näher definiert.

    Die nur denkbare Möglichkeit reicht nicht aus (BSG, Urteil vom 3.September 1986, aaO).

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Da § 46 Abs. 2a SGB VI jedoch vom Gesetzgeber bewusst den entsprechenden Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 65 Abs. 6 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch) und der Kriegsopferversorgung (§ 38 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz) nachgebildet ist, kann an die bisherige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der "besonderen Umstände" in diesen Bestimmungen angeknüpft werden (BSG 05.05.2009, B 13 R 55/08 R, BSGE 103, 99 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 6 unter Hinweis auf BT-Drucks 14, 4595 S 44).

    Ansonsten sind auch die vom hinterbliebenen Ehegatten behaupteten inneren Umstände für die Heirat zu betrachten und vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der jeweiligen Eheschließung bestehenden äußeren Umstände in die Gesamtwürdigung, ob die Ehe mit dem Ziel der Erlangung einer Hinterbliebenenversorgung geschlossen worden ist, mit einzubeziehen (BSG 05.05.2009, aaO).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 134/08 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Zwar ist der Wunsch, der beiderseitigen Liebesbeziehung nach langjährigem eheähnlichen Zusammenleben mit dem Versicherten den "offiziellen Segen" zu geben und sie damit auch formal und rechtlich zu manifestieren, nicht von vornherein - losgelöst von dem Umständen des konkreten Einzelfalls - ungeeignet, einen besonderen Umstand anzunehmen (BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 134/08 R, juris).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG 28.06.2000, b 9 VG 3/99 R, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3; BSG, Urteil vom 6. Februar 2003, B 7 AL 12/02 R, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2013 - L 13 R 1662/12

    Abtretung von Rentenansprüchen - Ermittlung des übertragbaren Betrages -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Der Senat hält es auch im Falle einer Zurückweisung des Rechtsmittels für erforderlich, nicht nur über die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu entscheiden, sondern auch über die Kosten der vorausgehenden Instanz (so Lüdtke/Berchtold, a.a.O., § 193 Rdnr. 8; erkennender Senat, Urteil vom 19. November 2013, L 13 R 1662/12, veröffentlicht in Juris; a.A. Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 12. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 2a; Hintz/Lowe, Kommentar zum SGG, § 193 SGG Rdnr. 11; Jansen, Kommentar zum SGG, 4. Auflage, § 193 SGG Rdnr. 4).
  • LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Hat die Ehe offenkundig den Zweck, die häusliche Pflege des Versicherten sicherzustellen, kann eine solche Ehe in der Regel nicht als Versorgungsehe angesehen werden (BSG, Urteil vom 3. September 1986, a.a.O.; Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.10.2012 - L 11 R 392/11

    Rente wegen Todes - Witwenrente - Bestätigung der widerlegbaren Vermutung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Allein das Bestehen einer innigen Liebesbeziehung und die wiederholte Äußerung von Heiratsabsichten reichen für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung aber nicht aus (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. April 1999 - L 3 U 99/97), sondern die Heirat muss sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellen (LSG B.W., Urteile vom 22. Juni 2012, L 11 R 1116/08, 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11, juris und vom 19. September 2013 - L 11 R 4929/12).
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 12/02 R

    Richterliche Überzeugung - volle richterliche Überzeugung - Grad der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falls nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSG 28.06.2000, b 9 VG 3/99 R, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3; BSG, Urteil vom 6. Februar 2003, B 7 AL 12/02 R, juris).
  • LSG Bayern, 20.02.2013 - L 1 R 304/11

    Ein besonderer, gegen eine Versorgungsehe sprechender Umstand liegt nicht darin,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Bestehen einer langjährigen Partnerschaft keinen solchen Umstand darstellt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 20. Februar 2013, L 1 R 304/11, juris; LSG B.W., Urteil vom 5. November 2013, L 11 R 1216/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 11 R 1116/08
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
    Allein das Bestehen einer innigen Liebesbeziehung und die wiederholte Äußerung von Heiratsabsichten reichen für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung aber nicht aus (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. April 1999 - L 3 U 99/97), sondern die Heirat muss sich als konsequente Verwirklichung eines bereits vor Erlangung der Kenntnis von der lebensbedrohlichen Krankheit bestehenden Entschlusses darstellen (LSG B.W., Urteile vom 22. Juni 2012, L 11 R 1116/08, 16. Oktober 2012 - L 11 R 392/11, juris und vom 19. September 2013 - L 11 R 4929/12).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.09.2013 - L 11 R 4929/12
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 1216/12
  • LSG Berlin, 08.04.1999 - L 3 U 99/97

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht